AGB

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Lehrgang/Seminar – mit Ihrer Anmeldung haben Sie die beigefügten und auf der Homepage ersichtlichen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen.

A. Firmeninterne Seminare & Trainings

Ein Firmenauftrag wird nach Annahme des schriftlichen Angebots rechtsgültig, die Rechnung wird nach erfolgter Leistung erstellt. Der Trainingspreis (exkl. Ust.) – samt allen angeführten Nebenleistungen – gilt für die im Angebot bzw. in der Trainingsbeschreibung angeführte maximale Teilnehmerzahl. Zusätzliche Teilnehmer müssen an den Veranstalter gemeldet werden und erhöhen ggf. den Preis. Nicht erschienene Teilnehmer begründen keinen Anspruch auf Preisreduktion.

Alle BeraterInnen, TrainerInnen und Coaches sind der Sprungkraft Consulting OG vertraglich verpflichtet. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Berater, Trainer oder Coach zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung zu veranlassen.

Stornobedingungen

Da Trainings meist langfristig geplant werden, ist es bei Absagen für uns sehr schwierig, Trainer kurzfristig wieder anderwertig einzusetzen. Wir ersuchen deshalb um Verständnis, dass Stornos nach erfolgtem Auftrag in folgenden Fällen Kosten für Sie verursachen – unabhängig von den Gründen Ihre Absage:

Ab 8 bis 4 Wochen vor Trainingsbeginn (dies inkludiert eine etwaige Anreise) 20%, 4 bis 2 Wochen 40%, 2 Wochen bis 8 Werktage 60%, danach 75% des Trainingspreises, und ab 1 Werktag vor Trainingsbeginn 100% des Trainingspreises. Wurde ein Drachenboot oder Outdoor Event gebucht, sind Kosten für extra angemietetes Material oder externe Trainer*innen zur Gänze zu zahlen.

  • Die Rechnungen sind abzugs- und spesenfrei zahlbar.
  • Die im Auftrag unter „Leitung / Trainerteam“ angegebenen Personen sind als TrainerIn/Coach/BeraterIn vorgesehen, bei einer Änderung wird der Auftraggeber umgehend verständigt. Ansprüche ergeben sich aus einer Änderung nicht. Kosten für An- und Abreisezeiten sind jeweils im Angebot angeführt. Zum angeführten Preis kommen noch die effektiven Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Trainers und des Co-Trainers (Flugkosten, Zug, Taxi bzw. amtliches Kilometergeld, Parkgebühren,…) dazu.
  • Einzelcoachings können bis zwei Tage vor dem Termin kostenfrei verschoben werden, danach werden 100% des Entgeltes verrechnet.
Gerichtsstand
 
Für alle im Konsensweg nicht beilegbaren Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart.
Sie erklären sich durch Ihre schriftliche oder mündliche Auftragserteilung mit diesen Bedingungen voll einverstanden, außer wir haben mit Ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
 

B. Coaching

  • Coachingeinheiten können je nach Vereinbarung mit Vorauskassa oder auf Rechnung bezahlt werden. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgen.
  • Coachingeinheiten können bis 2 Werktage vor dem Termin kostenfrei storniert werden, danach werden 100% der nicht konsumierten Einheit/en verrechnet.
  • Da im Coaching keine Lösungskonzepte angeboten werden, übernehmen weder die Sprungkraft Consulting OG noch die ausführenden Coaches die Haftung für aus dem Coaching resultierende Handlungen einer gecoachten Person.
  • Die Coaches und alle involvierten Personen der Sprungkraft Consulting OG sind zur absoluten Diskretion über die Namen gecoachter Personen sowie den Inhalt der Coachings verpflichtet. Dies gilt auch, wenn ein Coaching von einer Firma beauftragt wurde.
 

C. Offene Lehrgänge und Seminare

Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Sprungkraft Consulting OG, Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Leistungsumfang

Sprungkraft Consulting führt offene Veranstaltungen (Lehrgänge, Seminare, etc.) und firmeninterne Seminare gemäß den Beschreibungen auf ihrer Homepage www.sprungkraft.consulting durch. Es gelten, sofern in der Anmelde- /Auftragsbestätigung an den Kunden nichts anderes vereinbart ist, die in den Pdf`s der Lehrgangs- / Seminarbeschreibungen, sowie der Homepage bzw. in einem Angebot festgehaltenen bzw. im Anmeldeformular genannten Preise in Euro zzgl. 20 % MWST. Die Preise für offene Veranstaltungen verstehen sich pro Person, Firmenkunden erhalten ein Angebot mit den entsprechenden Tagsätzen.

Rechtswirksamkeit eines Geschäftes

Für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Geschäftes mit der Sprungkraft Consulting OG bedarf es der Erfüllung aller der folgenden Voraussetzungen:

  • Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung des Lehrgangs beschriebener Zulassungsvoraussetzungen.
  • Übermittlung des mit den verlangten Daten u.a.: Name, Anschrift, Emailadresse, ausgefüllten Anmeldeformulars.
    Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Sprungkraft Consulting OG oder mit der Auftragserteilung an die Sprungkraft Consulting OG gelten die Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen als angenommen.
  • Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch die Sprungkraft Consulting OG per E-Mail. Privatpersonen erhalten die Rücktrittsbelehrung lt KSchG.
  • Die Teilnehmeranzahl der Lehrgänge und/oder Seminare wird aus Qualitätsgründen beschränkt gehalten. Die Zulassung zu einem Lehrgang und/oder Seminar erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.
  • Wird die festgelegte Mindestteilnehmeranzahl pro Veranstaltung bis zum Start eines Lehrgangs / Seminars nicht erreicht, so kann die Sprungkraft Consulting OG nach ihrer Wahl ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten oder einen späteren Ersatztermin vorschlagen.
    Widerrufsrechtsbelehrung im Fernabsatz
  • Der Kunde hat auf unserer Homepage www.sprungkraft.consutling die Möglichkeit, die dort angeführten Lehrgänge / Seminare per Internetformular zu bestellen. Mit der Bereitstellung des Online-Buchungssystems ist noch kein rechtsverbindliches Angebot der Sprungkraft Consulting OG verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung, ein Angebot zur Buchung eines Lehrgangs/Seminars gemäß den AGBs zu unterbreiten. Durch Drücken des Funktionsbuttons „Anmeldung“ gibt der/die NutzerIn ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot zum Abschluss eines Lehrganges/Seminars ab. Widerrufsbelehrung bzw. Belehrung über Rücktrittsrecht für Verträge und Fernabsatzverträge (§3 und 3a KSchG)
  • Kunden können von einem Fernabsatzvertrag oder aufgrund eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrages binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen durch Übermittlung einer Rücktritts-/Widerrufserklärung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten.

Lehrgangsorganisation

  • Die Sprungkraft Consulting OG behält sich das Recht vor, Lehrgänge- bzw. Seminare aufgrund organisatorischer Notwendigkeiten oder kaufmännischer Erfordernisse abzusagen und / oder einen Ersatztermin zu nennen und /oder als Online-Kurs abzuhalten und ggf. das Trainerteam zu ändern.
  • Im Falle einer gänzlichen Lehrgangsabsage erhalten die TeilnehmerInnen die entrichtete Teilnehmergebühr zur Gänze zurückbezahlt. Über alle möglichen Änderungen werden die TeilnehmerInnen schriftlich oder mündlich informiert. Weitere Ansprüche ergeben sich aus einer
    Änderung nicht.

Copyright, Urheber- und Markenrechte

  • Alle mündlichen und schriftlichen Äußerungen bleiben geistiges Eigentum des Urhebers und dürfen vom Auftraggeber / TeilnehmerInnen nur im Rahmen des Auftrages verwendet werden.
  • Alle Rechte der Veranstaltungsunterlagen bleiben bei der Sprungkraft Consulting OG.

Anwesenheitspflicht

  • Soweit in den einzelnen Lehrgängen nicht anders geregelt, bedarf es für den erfolgreichen Besuch eines Lehrganges / Seminars einer Mindestanwesenheit von 70 % der vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten.
  • Aus nicht eigenem Verschulden versäumte Teile von Seminaren und Lehrgängen können zu einem späteren Zeitpunkt – jedoch binnen von 2 Jahren – nach Maßgabe der Möglichkeiten ohne zusätzliche Kosten nachgeholt werden. Ein Rechtsanspruch auf Nachholung ergibt sich daraus nicht. Eine Unterbrechung, aus welchen Gründen auch immer, hat keinen Einfluss auf die vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Zahlungsbedingungen

Die Sprungkraft Consulting OG übermittelt Rechnungen elektronisch an die vom Kunden als bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Das vereinbarte Entgelt ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.

Bei längerfristigen Prozessen wird die Vergütung in drei Teilrechnungen aufgeteilt. Die erste Teilrechnung wird zu Beginn des Programms fällig, die zweite während des Verlaufs und die abschließende Rechnung nach Beendigung des Programms. Die genauen Zeitpunkte und Beträge werden individuell im Voraus vereinbart und im Angebot festgehalten.

Bei Zahlungsverzug des Kunden können Verzugszinsen gefordert werden. In diesem Fall wird zudem eine Zahlungserinnerung versandt, wofür Sprungkraft Consulting Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellt. Nach erfolgloser Mahnung kann Sprungkraft Consulting Inkassoinstitute bzw. Rechtsanwälte mit der Einbringlichmachung betrauen. Der Kunde ist verpflichtet, die damit einhergehenden, zur Zweck-entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen. Sämtliche Preise in unserem Programm, auf Preislisten und Angeboten verstehen sich zuzüglich der nach den österreichischen Vorschriften zur Anwendung gelangenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Stornobedingungen – Offene Lehrgänge und Seminare, Privatpersonen

  • Bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn mittels schriftlicher Abmeldung (Datum des Poststempels) wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- einbehalten. Eine Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginn ist 80% des Rechnungsbetrag zu bezahlen, es sei denn, Sie können für Ihren Platz eine/ einen ErsatzteilnehmerIn benennen, die/der den Voraussetzungen der Teilnahme entspricht.
  • Bei Stornierung nach Beginn des Lehrgangs bzw. während des Lehrgangs muss der gesamte in Rechnung gestellte Betrag bezahlt werden.

Haftung

  • Mit erfolgreicher Absolvierung eines Lehrganges wird keine Gewähr für einen (wirtschaftlichen) Erfolg der TeilnehmerInnen übernommen.
    Die erlernten Fähigkeiten ersetzen nicht die für einzelne Berufe vorgeschriebenen Eignungs-, Zulassungs- und
    Berufsausübungsvoraussetzungen, sei es auf selbständiger oder auf unselbständiger Basis.
    Aus der Anwendung der bei Sprungkraft Consulting OG erworbenen Kenntnisse können keine Haftungsansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden.
  • Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. TeilnehmerInnen haften für durch sie verursachte Schäden selbst. Für die persönliche Ausrüstung oder (Wert-)Gegenstände der TeilnehmerInnen wird keine Haftung übernommen. Den Anweisungen der Seminarleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben und die Richtigkeit der Quellen in den Publikationen wird keine Haftung übernommen.
  • Die von der Sprungkraft Consulting OG verliehenen Lehrgangszeugnisse sind solche einer privaten Akademie ohne Rechtsanspruch auf Anerkennung durch staatliche Bildungsinstitutionen.

Gerichtsstand

Für alle im Konsensweg nicht beilegbaren Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart.

Sie erklären sich durch Ihre schriftliche oder mündliche Auftragserteilung mit diesen Bedingungen voll einverstanden, außer wir haben mit Ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Es gilt österreichisches Recht.

D. Allgemeine Richtlinien zur Verwendung der Drachen- und Ruderboote

Der Drachenboot Sport ist sehr einfach zu erlernen und kann, nach einer kurzen Einführung, unabhängig von Alter, Geschlecht & Fitness-Level praktiziert werden. Rudern ist technisch komplexer und für motivierte, kleinere Teams geeignet.

Falls kein Bootssteg vorhanden – ist der Einstieg in die Boote aus knietiefen Wasser erforderlich.
Die Teilnehmer tragen selbst Sorge, dass ihrerseits keine Bedenken bestehen, eine sportliche Betätigung auszuüben, und sie somit den sportiven Regatta/Trainings- Anforderungen entsprechen.
Teilnehmer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vorlegen, um an der Veranstaltung teilzunehmen.

Für elektronische Geräte / Hilfsmittel oder Kleidung die mit aufs Boot genommen oder an Land oder im Ruderclub abgelegt werden, wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Teilnehmer gehen auf eigene Gefahr ins Boot.

Wassern & landnehmen der Boote mit den Teilnehmern oder mit einem Team des Auftraggebers.
Abladen, Aufladen, der Boote mit den Teams oder mit einem Team des Auftraggebers.
Kostenfreie Stellplätze für die Hänger und Zugfahrzeuge, Wassernähe zum ent- und beladen.
Nach dem Boote laden und nach der Veranstaltung müssen Hänger und Zugfahrzeuge vom Veranstaltungsgelände fahren können.

Sichere, Gebührenfreie Liegeplätze für Boote für den Zeitraum nach der Anlieferung bis zum Abtransport sind sicherzustellen und etwaige Genehmigungen (Ordnungsamt, Schifffahrtsamt, Gewässerverband, etc.) einzuholen.

Jeder Teilnehmer an Wassersportevents muss in Bekleidung mind. 200 Meter schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen. Teilnehmer, welcher unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, werden ersatzlos von der sportlichen Aktivität ausgeschlossen.Der Veranstalter geht davon aus, dass jeder Teilnehmer die notwendigen körperlichen Voraussetzungen für die jeweilige sportliche Aktivität mitbringt. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer zu jeder Zeit Folge zu leisten.
Wetter- oder Wasserbedingte Änderungen des Programms obliegen dem Veranstalter.

Die Sprungkraft Consulting OG tritt als Veranstalter auf und übernimmt keine Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für eingesetzte Co-Trainer.

Wird ein Boots- oder Outdoor Event gebucht, bei welchem Drachenboote oder sportliches Material im Vorfeld angemietet werden muss, werden diese Kosten im Angebot ausgewiesen und nach Annahme des Angebot sofort in Rechnung gestellt. Alle unsere Rechnungen sind bei Erhalt innerhalb 14 Tage netto fällig – bitte ohne jede Abzüge!

E. Hinweise im Sinne des Datenschutzgesetzes

  • KundInnen und Geschäftspartner erklären sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten zur automatischen Vertragsabwicklung bei uns gespeichert werden. Zweck dieser Datenverarbeitung ist die Evidenzhaltung und die Information der TeilnehmerInnen über Veranstaltungen der Sprungkraft Consulting OG. Die Zustimmung zur Weiterverwendung der Daten gilt bis zum jederzeitigen Widerruf als genehmigt. Falls dies von Kundenseite nicht erwünscht ist, kann dies durch eine schriftliche Mitteilung per Email an office@sprungkraft.consulting unterbunden werden.
  • Eine Übermittlung von Daten an Außenstehende, in welcher Form auch immer, erfolgt nicht. Wir verwenden ausschließlich Ihre Zahlungsdaten gegenüber der Bank bzw. dem Kreditkartenunternehmen.
 

F. Rechtlicher Hinweis zum Datenschutz bei unseren Online Lehrgängen, Seminare, Coachings

Wenn Sie sich für unsere Online-Angebote anmelden, stimmen Sie mit Ihrer Anmeldung automatisch folgenden rechtlichen Hinweisen zum Datenschutz bei unseren Online-Seminaren zu: Jede Form von unautorisiertem Mitschnitt/Ton- oder Bildaufnahme ist ausdrücklich untersagt. Das gilt auch für Chat-Protokolle. Pro eingegangenem Lehrgangs- oder Seminarbeitrag entsteht die Berechtigung zur Lehrgangs- oder Seminarteilnahme für eine Person. Für die Nutzung durch mehrere Personen und mehrere Bildschirme bzw. Großbildschirm ist eine separate Vereinbarung erforderlich. Die Sicherstellung einer stabilen Datenverbindung und von für den Workshop erforderlicher und funktionierender Hardware (Rechner, Bildschirm, Lautsprecher/Kopfhörer/Headset, Mikrofon, Kamera) sind allein Sache der TeilnehmerInnen. Zur besonderen Beachtung: Die Sprungkraft Consulting OG haftet nicht dafür, wenn Zoom nicht sorgfältig mit Daten umgeht. Das können wir leider nicht beeinflussen.
 
Wien, im März 2021

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