Wer darf in Österreich als Coach/ Businesscoach arbeiten?

Wer darf in Österreich als Coach/ Businesscoach arbeiten?

Die Tätigkeit des Coachings hat in Österreich verschiedene Facetten und Einsatzmöglichkeiten, von internen Organisationsstrukturen bis hin zu gewerblichen Dienstleistungen. Hier beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen und Einsatzmöglichkeiten für Coaches in Österreich.

1. Coaching im Angestelltenverhältnis

Im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ist die Anwendung von Coaching- Kompetenzen möglich, insbesondere innerhalb der eigenen Organisation und im definierten Kompetenzbereich. Das bedeutet, dass beispielsweise Personalentwickler oder Geschäftsführerinnen ihre Kolleginnen und Mitarbeitenden „on the Job“ mit Coachingtools unterstützen dürfen. Auch das Einsetzen von Coachingzugängen in der Unternehmenskommunikation ist hier möglich.

2. Gewerbliche Tätigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen

Für die gewerbliche Berufsausübung als Coach gelten in Österreich die Bestimmungen der Gewerbeordnung. Diese ordnen die Tätigkeit entweder dem Gewerbe der UnternehmensberaterInnen oder dem Gewerbe der Lebens- und SozialberaterInnen zu. Coaches können ihre Dienstleistungen gemäß diesen Bestimmungen als ergänzende Tätigkeit im gewerblichen Beratungsbereich anbieten. Dies schließt verschiedene Bereiche wie PR, Marketing, Steuerberatung oder Wirtschaftstreuhandschaft mit ein.

3. Entscheidende Faktoren für die Berechtigung zur Berufsausübung

Es ist von entscheidender Bedeutung zu betonen, dass die Berechtigung zur Berufsausübung nicht allein durch die Bezeichnung „Coach“ gegeben ist. Vielmehr kommt es auf den konkreten Inhalt, das Ziel und den Zweck der Tätigkeit an, insbesondere im Zusammenhang mit einer gesetzlich geregelten kommerziellen Dienstleistung. Die Bezeichnung „Coaching“ an sich ist nicht gesetzlich geschützt, und daher kann sich jede Person als Coach bezeichnen. Es existiert derzeit keine formale rechtliche Qualifikation, die für das Berufsbild Coaching im gesamten deutschsprachigen Raum vorgeschrieben ist.

4. Tätigkeitskatalog der Gesundheitsberufe

Im Tätigkeitskatalog der Gesundheitsberufe Psychotherapie, klinische und Gesundheitspsychologie (Neue Selbständige) sind Coaching, Supervision und Beratung als offizielle Tätigkeiten enthalten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ausgeübt werden dürfen.

5. Notwendigkeit der Beachtung gesetzlicher Bestimmungen

Die hier dargelegten Informationen unterstreichen die Wichtigkeit, die konkreten gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien im Zusammenhang mit kommerziellen Dienstleistungen in Österreich zu beachten. Insbesondere die klare Definition des Nutzungskontextes und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind entscheidend für eine legale Ausübung der Coaching-Tätigkeit in Österreich.

 

Wir wollen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine Haftung für die sich immer wieder ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen übernehmen können. Die Informationen stammen von Dezember 2023 und wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Für aktuelle Bestimmungen wende dich bitte an die zuständige Wirtschaftskammer.

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